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   BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93   

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BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93 (https://dejure.org/1994,1425)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1994 - 9 AZR 89/93 (https://dejure.org/1994,1425)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 (https://dejure.org/1994,1425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem tariflichen Geltungsbereich eines

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 12.9.1984 i.d.F. vom 17.12.1985, 12.11.1986, 27.10.1988 und 22.12.1989 §§ 1, 2, 4, 5, 6, 8; TV-Vorruhestandsverfahren vom 12.12... .1984 i.d.F. vom 17.12.1985, 12.11.1986, 27.10.1988, 6.1.1989 und 22.12.1989 §§ 1, 2, 7, 17; TVG § 3 Abs. 1 und Abs. 3, § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 4; BGB §§ 611, 612 Abs. 2
    Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem tariflichen Geltungsbereich eines Vorruhestandstarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 70
  • NZA 1995, 178
  • BB 1994, 2148
  • DB 1995, 231
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93
    Der Tarifvertrag solle weiter wirken, bis eine andere kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Abrede an seine Stelle trete (BAG Urteile des Vierten Senats vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3 TVG und vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - AP Nr. 14 zu § 3 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil des Dritten Senats vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - aaO) kommt eine Nachwirkung für die in § 4 Abs. 2 TVG genannten Regelungen über gemeinsame Einrichtungen nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber durch Änderung des Betriebszwecks aus dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags herausfällt und keine Beiträge an die gemeinsame Einrichtung mehr zu erbringen hat.

  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 819/77

    Betriebsübergang - Wechsel des tariflichen Geltungsbereichs - Wegfall der

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93
    b) Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Rechtsnormen des VRTV-Bau entfiel zu dem Zeitpunkt, als die Beklagte nicht mehr Betrieb des Baugewerbes nach § 1 Abs. 2 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) war, sondern unter den betrieblichen Geltungsbereich des Dachdeckerhandwerks fiel (BAGE 32, 113 = AP Nr. 17 zu § 613 a BGB im Fall des Betriebsübergangs; BAGE 55, 154 = AP Nr. 64 zu § 613 a BGB für den Fall der tatsächlichen Ausgliederung und rechtlichen Verselbständigung einer Restaurantabteilung aus Einzelhandelsbetrieben von Warenhäusern).

    Abgesehen davon, daß das Tarifvertragsgesetz insoweit keine Gesetzeslücke erkennen läßt, erfordert die Anwendung des § 3 Abs. 3 TVG die fortbestehende Tarifzuständigkeit der vertragsschließenden Verbände (BAGE 32, 113, 120 = AP, aaO).

  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93
    Der Tarifvertrag solle weiter wirken, bis eine andere kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Abrede an seine Stelle trete (BAG Urteile des Vierten Senats vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3 TVG und vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - AP Nr. 14 zu § 3 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil des Dritten Senats vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93
    b) Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Rechtsnormen des VRTV-Bau entfiel zu dem Zeitpunkt, als die Beklagte nicht mehr Betrieb des Baugewerbes nach § 1 Abs. 2 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) war, sondern unter den betrieblichen Geltungsbereich des Dachdeckerhandwerks fiel (BAGE 32, 113 = AP Nr. 17 zu § 613 a BGB im Fall des Betriebsübergangs; BAGE 55, 154 = AP Nr. 64 zu § 613 a BGB für den Fall der tatsächlichen Ausgliederung und rechtlichen Verselbständigung einer Restaurantabteilung aus Einzelhandelsbetrieben von Warenhäusern).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 277/92

    Tarifbindung privatisierter Betriebe

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93
    Der Tarifvertrag solle weiter wirken, bis eine andere kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Abrede an seine Stelle trete (BAG Urteile des Vierten Senats vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3 TVG und vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - AP Nr. 14 zu § 3 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil des Dritten Senats vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93
    Die tarifliche Regelung begründet nicht nur einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung mit dem Arbeitgeber, sondern räumt dem Arbeitnehmer das Recht ein, durch einseitigen Antrag in den Vorruhestand zu treten und Vorruhestandsleistungen beanspruchen zu können (Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480 und Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - AP Nr. 14 zu § 2 VRG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach

    Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93
    Die tarifliche Regelung begründet nicht nur einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung mit dem Arbeitgeber, sondern räumt dem Arbeitnehmer das Recht ein, durch einseitigen Antrag in den Vorruhestand zu treten und Vorruhestandsleistungen beanspruchen zu können (Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480 und Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - AP Nr. 14 zu § 2 VRG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 1062/94

    Verbandsaustritt und Nachwirkung von Tarifverträgen

    Sie wird vom Dritten Senat (Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP Nr. 42 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - AP Nr. 10 zu § 3 TVG) geteilt, während der Neunte Senat (Urteil vom 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Verbandsaustritt, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) offen gelassen hat, ob er dieser Auffassung folgt.
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 TVG, daß die Arbeitsvertragsparteien unter den fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen (BAG Urteile vom 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 - BAGE 32, 113 = AP Nr. 17 zu § 613 a BGB; vom 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70 = AP Nr. 2 zu § 3 TVG Verbandsaustritt).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98

    Baugewerbliche Altersversorgung nach Branchenwechsel

    Auch allgemeinverbindliche Tarifverträge verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der Arbeitgeber wegen einer Änderung des Unternehmenszwecks nicht mehr in ihren fachlichen Geltungsbereich fällt (vgl. BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskasse Nr. 42 zu I 2 b der Gründe; 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 - BAGE 32, 113, 120; 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70, 74).

    Deshalb erlöschen auch die tarifvertraglichen Ansprüche des Arbeitnehmers zusammen mit dem Versicherungsverhältnis für die Zukunft (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42; 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70, 74 ff.; ebenso Wank in Wiedeman TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 352).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 193/97

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 TVG, daß die Arbeitsvertragsparteien unter den fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen (BAG Urteile vom 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 - BAGE 32, 113 = AP Nr. 17 zu § 613 a BGB; vom 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70 = AP Nr. 2 zu § 3 TVG Verbandsaustritt).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 68/97

    Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus dem fachlichen Geltungsbereich

    Auch darüber hat der Senat bereits entschieden (Urteile vom 25. Oktober 1994, a.a.O.; vom 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70 = AP Nr. 2 zu § 3 TVG Verbandsaustritt).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, daß die Klägerin ihren ausgeschiedenen Mitarbeitern weiterhin das Vorruhestandsgeld schuldet ( BAG Urteil vom 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70 = AP Nr. 2 zu § 3 TVG Verbandsaustritt) und verpflichtet ist, Beiträge zu den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks zu zahlen.

  • LAG Brandenburg, 26.07.1994 - 1 Sa 253/94

    Lohnanspruch; Lohntarif; Arbeitsstelle; Tarifbindung; Austritt aus

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  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 Sa 13/96

    Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung; Bindung des Arbeitgebers an nicht

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  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 Sa 12/96

    Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung; Bindung des Arbeitgebers an den nicht

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  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    111) S. dazu BAG 21.3.1984 (Fn. 98) (B.II.4.): "Zutreffend hat das Berufungsgericht ... auf die tariflich übliche Entlohnung zurückgegriffen"; 26.5.1993 - 4 AZR 461/92 - AP § 612 BGB Diskriminierung Nr. 2 (A.III.2 b); 14.6.1994 - 9 AZR 89/93 - NZA 1995, 178 (III.2.): "Anhaltspunkt ist die tariflich bestimmte Leistung, es sei denn, es würden sich Hinweise dafür finden, dass die übliche Vergütung geringer oder höher anzusetzen ist"; s. weit früher schon LAG Düsseldorf 23.8.1977 (Fn. 81), wonach als "üblicher" Lohn "in der Regel der für den räumlichen und fachlichen Bereich geltende tarifvertragliche Lohn" jedenfalls dann anzusehen sei, "wenn dieser für die überwiegende Anzahl der in Frage kommenden Arbeitsverhältnisse verbindlich" sei; im gleichen Sinne LAG Bremen 3.12.1992 (Fn. 72); ArbG Rheine 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413 (Ls.): "tariflich vorgesehene Vergütung"; ArbG Wesel 3.5.1995 (Fn. 72): "'übliche Vergütung' hier "mit dem Tariflohn identisch".
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 66/91

    Vorruhestandserstattung nach Ausscheiden aus dem tariflichen Geltungsbereich

    Dem hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 14. Juni 1994, BAGE 77, 70, angeschlossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2020 - 6 Sa 34/19

    Tarifliches Weihnachtsgeld - nachträglicher Wegfall der Tarifzuständigkeit -

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 194/97
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 214/97
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 971/93

    Erstattung von Vorruhestandsleistungen nach Ausscheiden aus dem tariflichen

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 215/97
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 290/97
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 426/97
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